Rechtliches

AGB und Nutzungsbedingungen von Slabhit

§ 1 Anbieter, Geltungsbereich und Vertragsstruktur

(1) Diese AGB regeln die Nutzung der von der The Agentics GmbH, Am Lärchengrund 6, 15526 Bad Saarow, Deutschland, betriebenen Plattform Slabhit.

(2) Slabhit ist eine digitale Plattform für Live-Commerce. Die Plattform ermöglicht insbesondere Live-Shows, Live-Auktionen, Sofortkauf-Formate, Show-Pipelines einschließlich Dutch-Drop, Angebotsdarstellungen, Kommunikation zwischen Nutzern sowie die technische Unterstützung von Bestell-, Zahlungs- und Versandprozessen.

(3) Diese AGB gelten für alle Nutzer von Slabhit. Für Nutzer, die auf Slabhit als Verkäufer auftreten, gelten ergänzend die Besonderen Bedingungen für Verkäufer auf Slabhit. Im Verhältnis zu Verkäufern gehen bei Widersprüchen die spezielleren Verkäuferbedingungen vor.

(4) Die Plattform ist zunächst für Nutzungen in Deutschland und Österreich vorgesehen, soweit Slabhit nicht einzelne Funktionen, Länder oder Versandkorridore ausdrücklich erweitert oder beschränkt.

§ 2 Begriffsbestimmungen

Im Sinne dieser AGB gilt:

  1. Nutzer ist jede Person, die Slabhit nutzt.
  2. Käufer ist ein Nutzer, der einen Artikel kauft oder ein verbindliches Gebot abgibt.
  3. Verkäufer ist ein Nutzer, der Artikel über Slabhit anbietet.
  4. Gewerblicher Verkäufer ist ein Verkäufer, der in Ausübung seiner gewerblichen, beruflichen oder selbständigen Tätigkeit handelt. Gewerbliche Verkäufer werden auf der Plattform als „gewerblich“ gekennzeichnet.
  5. Live-Show ist ein von einem Verkäufer veranstaltetes Live-Commerce-Format auf Slabhit.
  6. Lot ist ein einzelner Artikel oder Angebotsgegenstand innerhalb einer Live-Show oder eines sonstigen Verkaufsformats.
  7. Bestellung oder Order ist der auf Slabhit abgebildete Bestellvorgang nach Zuschlag oder Kaufhandlung.
  8. Versandkosten (Shipping) sind variable, bestellbezogene Versandkosten, die systemseitig berechnet und im Checkout ausgewiesen werden.
  9. Zahlungsdienstleister ist ein von Slabhit eingebundener externer Anbieter für Zahlungsabwicklung, insbesondere Stripe und gegebenenfalls weitere Anbieter wie PayPal.
  10. Refund ist eine Rückerstattung eines bereits verarbeiteten Zahlungsvorgangs innerhalb des jeweils implementierten Zahlungsdienstleister-Modells.
  11. Dispute ist eine durch den Karteninhaber oder Kontoinhaber bei seiner Bank oder einem sonst zuständigen Zahlungsinstitut veranlasste Anfechtung einer Zahlung.
  12. Chargeback ist die im Rahmen eines Dispute-Verfahrens ausgelöste Belastung oder Rückbelastung des strittigen Betrags innerhalb des Zahlungsdienstleister-Modells.
  13. Inquiry ist eine dem formalen Dispute vorgelagerte Anfrage oder Vorstufe, soweit das jeweilige Zahlungsnetzwerk oder der Zahlungsdienstleister ein solches Verfahren vorsieht.
  14. Reklamation oder Eskalation ist ein über Slabhit geführter Vorgang zur Klärung von Problemen im Zusammenhang mit einer Bestellung.
  15. Produktformat bezeichnet die auf Lot-Ebene festgelegte Verkaufskategorie, die bestimmt, was der Käufer wirtschaftlich erwirbt und welche Reveal-Regeln gelten.
  16. Klassischer Kauf (Classic Purchase) ist das Produktformat, bei dem der Käufer den in Listing-Titel und -beschreibung konkret bezeichneten Gegenstand erwirbt.
  17. Surprise (Überraschungsformat) ist das Produktformat, bei dem der Käufer eine Einheit aus einem vom Verkäufer offengelegten Set oder Pool erwirbt, ohne vor Zuschlag eine bestimmte Einheit (zum Beispiel konkrete Karte, Pack-Nummer oder Seriennummer) auszuwählen.
  18. Offengelegter Set- oder Pool-Hinweis ist die vom Verkäufer bei Surprise-Lots erforderliche Textoffenlegung, aus der Set, Pool, Menge oder vergleichbare Rahmenbedingungen der Zuordnung hervorgehen.
  19. Reveal-Richtlinie ist die für ein Lot geltende Regel, ob die zugeordnete Einheit ausschließlich versiegelt versendet wird (Sealed only), ob der Bieter bei Buyer may choose (Legacy) unmittelbar nach Zuschlag und vor Zahlung zwischen Live-Reveal und versiegeltem Versand wählt, oder ob ein Live-Reveal in der Show verbindlich vorgesehen ist (Revealed live on show required). Beim Klassischen Kauf ist die Reveal-Richtlinie Sealed only. Bei neuen Surprise-Listings setzt Slabhit die Reveal-Richtlinie systemseitig auf Revealed live on show required.
  20. Surprise Set (Überraschungs-Set) ist ein show-bezogener Mehr-Einheiten-Rahmen (zwei oder mehr Einheiten) für Surprise-Lots mit gemeinsamem Set-Titel und Set-Disclosure; ein einzelnes Surprise-Lot mit nur einer Einheit ist kein Surprise Set.
  21. Reveal-Entscheidung ist die für die konkrete Bestellung festgehaltene Ausprägung der Reveal-Richtlinie (versiegelter Versand oder Live-Reveal in der Show), einschließlich vom Käufer getroffener, abgeleiteter oder systemseitig gesetzter Entscheidungen unmittelbar nach Zuschlag.
  22. Show-Pipeline ist eine vom Verkäufer für eine Live-Show eingerichtete Angebotsquelle, insbesondere Quality, Wildcard oder Dutch-Drop.
  23. Wertersatz ist der Anspruch des gewerblichen Verkäufers auf Wertersatz nach § 357a BGB für einen durch Öffnen, Live-Reveal oder vergleichbare Ingebrauchnahme entstandenen Wertverlust, soweit der Käufer hierüber vor Vertragsschluss belehrt wurde.
  24. Dutch-Drop oder Drop ist ein Live-Verkaufsmechanismus, bei dem der Verkäufer eine Menge gleichartiger Einheiten als Restbestand vorhält und während eines laufenden Drops ein gemeinsamer, zeitlich absteigender Preis angezeigt wird. Der Käufer erwirbt durch eine bestätigte Kaufhandlung eine Einheit zum im Zeitpunkt der Kaufhandlung angezeigten Preis.
  25. Restbestand ist die für eine Pipeline festgelegte, noch nicht durch bestätigte Zahlung verbrauchte Stückzahl. Ein Restbestand begründet keine vorab erstellten Lots.
  26. Verfügbar zum Kauf ist während eines laufenden Dutch-Drops der Restbestand abzüglich offener technischer Kaufsperren.

§ 3 Rolle von Slabhit

(1) Slabhit stellt ausschließlich die technische Infrastruktur für die Nutzung der Plattform bereit.

(2) Slabhit ist, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, nicht Verkäufer der über die Plattform angebotenen Waren.

(3) Kaufverträge kommen ausschließlich zwischen Käufer und Verkäufer zustande. Slabhit wird nicht Partei des Kaufvertrags.

(4) Slabhit erbringt gegenüber Nutzern keine Zahlungsdienste, soweit nicht zwingendes Recht oder die konkrete vertragliche Ausgestaltung mit einem eingebundenen Zahlungsdienstleister ausdrücklich etwas anderes vorsehen. Zahlungen im Zusammenhang mit Bestellungen über die Plattform werden ausschließlich über von Slabhit eingebundene externe Zahlungsdienstleister verarbeitet. Maßgeblich für die Abwicklung von Zahlungsvorgängen, Auszahlungen, Refunds, Disputes, Chargebacks, Inquiries und sonstigen geldbezogenen Vorgängen sind neben diesen AGB die jeweils anwendbaren Bedingungen des eingebundenen Zahlungsdienstleisters sowie das konkret implementierte Zahlungsmodell.

(5) Soweit Slabhit im Zusammenhang mit Bestellungen, Auszahlungen, Refunds, Disputes, Chargebacks, Inquiries, Rückabwicklungen, Sperren, Freigaben oder sonstigen transaktionsbezogenen Vorgängen tätig wird, erfolgt dies ausschließlich als technische und vertragliche Plattformfunktion innerhalb des jeweils implementierten Zahlungsdienstleister-Setups. Slabhit führt außerhalb dieses Setups keine eigenständige kontoführende, auszahlende oder zahlungsabwickelnde Funktion aus.

(6) Slabhit schuldet keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, keine bestimmte Reichweite, keine bestimmte Sichtbarkeit und keine jederzeit unterbrechungsfreie Verfügbarkeit einzelner Funktionen.

§ 4 Registrierung und Nutzerkonto

(1) Bestimmte Funktionen von Slabhit setzen die Einrichtung eines Nutzerkontos voraus.

(2) Das Angebot von Slabhit richtet sich grundsätzlich an Personen ab 18 Jahren. Jugendliche zwischen 13 und 17 Jahren dürfen Slabhit nur mit Zustimmung und unter Aufsicht ihrer Eltern oder Erziehungsberechtigten nutzen. Verkäuferfunktionen stehen ausschließlich volljährigen und voll geschäftsfähigen Personen offen; Minderjährige sind hiervon ausgeschlossen. Ergänzend gelten die Besonderen Bedingungen für Verkäufer.

(3) Mit der Registrierung oder Nutzung von Slabhit bestätigt der Nutzer, dass er die Voraussetzungen nach Abs. 2 erfüllt. Slabhit kann die Nutzung einzelner Funktionen, insbesondere zahlungs-, verkaufs- oder versandbezogener Funktionen, von zusätzlichen Alters-, Identitäts-, Einwilligungs- oder Geschäftsfähigkeitsnachweisen abhängig machen.

(4) Nutzer sind verpflichtet, vollständige, richtige und aktuelle Angaben zu machen und Änderungen unverzüglich zu aktualisieren.

(5) Zugangsdaten sind geheim zu halten. Der Nutzer ist für alle Aktivitäten verantwortlich, die über sein Konto erfolgen, soweit er diese zu vertreten hat.

(6) Der Nutzer hat Slabhit unverzüglich zu informieren, wenn Anhaltspunkte für unbefugte Zugriffe oder Missbrauch des Kontos bestehen.

§ 5 Zulässige Nutzung, technische Beschränkungen

(1) Slabhit gewährt dem Nutzer ein einfaches, nicht übertragbares, widerrufliches Recht, die Plattform im Rahmen dieser AGB bestimmungsgemäß zu nutzen.

(2) Unzulässig sind insbesondere:

  1. Scraping, Crawling oder unzulässige automatisierte Datenerhebung,
  2. Reverse Engineering, Dekompilierung oder Umgehung technischer Schutzmaßnahmen, soweit nicht zwingend gesetzlich erlaubt,
  3. automatisierte oder missbräuchliche Nutzung von Biet-, Checkout-, Kommunikations- oder Plattformfunktionen,
  4. jede Handlung, die die Sicherheit, Funktionsfähigkeit oder Integrität der Plattform beeinträchtigt.

§ 6 Änderungen, Updates und Verfügbarkeit

(1) Slabhit ist berechtigt, Funktionen, technische Abläufe, Integrationen und Darstellungen zu ändern, weiterzuentwickeln, einzuschränken oder einzustellen, wenn hierfür technische, rechtliche, regulatorische, sicherheitsbezogene oder betriebliche Gründe bestehen.

(2) Slabhit kann Wartungen, Updates und Sicherheitsmaßnahmen durchführen. Währenddessen kann die Nutzung vorübergehend eingeschränkt sein.

(3) Veraltete App-Versionen können zu Funktionseinschränkungen führen.

§ 7 Kaufverträge zwischen Käufern und Verkäufern

(1) Kaufverträge über auf Slabhit angebotene Waren kommen ausschließlich zwischen Käufer und Verkäufer zustande.

(2) Der Verkäufer ist allein verantwortlich für:

  • die Rechtmäßigkeit des Angebots,
  • die Berechtigung zum Verkauf,
  • die Beschreibung, Beschaffenheit, Echtheit und Verkehrsfähigkeit des Artikels,
  • bei Surprise zusätzlich den offengelegten Set- oder Pool-Hinweis, die gewählte Reveal-Richtlinie und die korrekte Produktformat-Kennzeichnung,
  • Versand und Lieferung,
  • die Einhaltung gesetzlicher Informations- und Vertragspflichten,
  • die Bearbeitung von Mängeln, Reklamationen, Widerrufen, Refunds und sonstigen Ansprüchen aus dem Kaufvertrag.

(3) Der Käufer ist verantwortlich für die Richtigkeit seiner Angaben, die Bereitstellung eines gültigen Zahlungsmittels und die Erfüllung seiner Zahlungspflichten.

§ 8 Live-Shows, Auktionen, Gebote und Kaufhandlungen

(1) Verkäufer können Artikel über Live-Auktionen, Sofortkauf-Formate, Dutch-Drop und sonstige von Slabhit bereitgestellte Verkaufsmechanismen anbieten.

(2) Alle Gebote sind verbindlich. Wer ein Gebot abgibt, erklärt verbindlich, im Fall des Zuschlags den gebotenen Preis zahlen zu wollen.

(3) Ein einmal gewonnenes Lot kann nicht wegen bloßer Kaufreue storniert werden. Dies gilt insbesondere auch für Vorabgebote und sonstige verbindliche Gebotsformen.

(4) Soweit Slabhit Auktionsmechaniken wie Countdowns, Verlängerungen, Auto-Bid-Funktionen oder ähnliche Elemente anbietet, bestimmt sich der konkrete Ablauf nach der jeweils in der Plattform angezeigten Logik.

(5) Bei technischen Fehlern, offensichtlichen Irrtümern, Missbrauch oder Manipulationen ist Slabhit berechtigt, Gebote, Auktionen, Bestellungen oder Zuschläge auszusetzen, zu korrigieren oder zu stornieren.

(6) Lots können ein Produktformat tragen. Slabhit stellt für berechtigte Kategorien mindestens Klassischen Kauf und, vorbehaltlich Plattform-Freigabe und Verkäuferberechtigung, Surprise bereit. Nicht jedes Lot ist als Surprise verfügbar.

(7) Bei Surprise sind vor Gebotsabgabe der offengelegte Set- oder Pool-Hinweis, die Reveal-Richtlinie und die wesentlichen Format-Hinweise gemäß der von Slabhit veröffentlichten Surprise-Produktregeln in der Plattformoberfläche erkennbar. Der Käufer erwirbt ausdrücklich eine Einheit aus dem offengelegten Set oder Pool, nicht einen zuvor individuell bestimmten Artikel. Slabhit übernimmt keine Garantie für einen bestimmten Marktwert, Seltenheitsgrad oder Inhalt der zugeordneten Einheit.

(8) Mit Abgabe eines verbindlichen Gebots auf ein Surprise-Lot erklärt der Käufer, dass er das Produktformat Surprise, die angezeigte Reveal-Richtlinie, den offengelegten Set- oder Pool-Hinweis sowie, bei Buyer may choose, den Ablauf der Reveal-Entscheidung unmittelbar nach Zuschlag und vor Zahlung zur Kenntnis genommen und akzeptiert hat.

(9) Bei Buyer may choose trifft der Käufer die Reveal-Entscheidung unmittelbar nach Zuschlag und vor Einleitung der Zahlung. Ein Wechsel der Reveal-Präferenz auf der Gebotsfläche vor Zuschlag ist nicht vorgesehen.

(10) Dutch-Drop, Kaufhandlung: Während eines laufenden Dutch-Drops ist die in der Plattform angezeigte Schaltfläche „Kaufen“ oder „Buy“ eine verbindliche Kaufhandlung über eine Einheit zum im Zeitpunkt der Betätigung angezeigten Preis (Tick-Preis), zuzüglich der nach § 9 ausgewiesenen Versand- und sonstigen Preisbestandteile. Die Betätigung ist kein unverbindliches Vormerken und kein bloßes Interessenbekunden. Die Zahlung wird unverzüglich über das hinterlegte Zahlungsmittel eingeleitet, soweit der Käufer checkout-bereit ist.

(11) Dutch-Drop, Vertrag und Bestand: Ein Kaufvertrag und eine Bestellung kommen erst zustande, wenn die Zahlung nach § 10 Abs. 4 bestätigt ist. Erst dann verringert sich der Restbestand um eins und es entsteht ein verkauftes Lot. Bis zur Zahlungsbestätigung handelt es sich um eine technische Kaufsperre (Hold) für höchstens die in der Plattform vorgesehene kurze Frist (derzeit zwei Minuten), nicht um einen abgeschlossenen Verkauf. Die Anzeige Verfügbar zum Kauf kann während offener Holds niedriger sein als der Restbestand; eine offene Kaufsperre wird nicht als Verkauf ausgewiesen.

(12) Dutch-Drop, fehlgeschlagene oder verspätete Zahlung: Schlägt die Zahlung fehl, bricht der Käufer eine erforderliche Authentifizierung ab, läuft die Hold-Frist ab oder endet der Drop, bevor die Zahlung bestätigt ist, kommt kein Kaufvertrag zustande. Der Restbestand wird nicht verbraucht. Eine gleichwohl eingezogene Zahlung wird nach Maßgabe des Zahlungsdienstleister-Modells nicht behalten (Storno oder unverzügliche Rückerstattung). Eine verspätete Bestätigung nach Freigabe des Holds begründet weder einen Anspruch auf die Einheit noch auf Behalt des Betrags.

(13) Dutch-Drop, weitere Käufe und Preis: Derselbe Käufer darf nacheinander weitere Einheiten kaufen, sobald die vorherige Zahlung abgeschlossen oder fehlgeschlagen ist. Gleichzeitig ist höchstens eine Drop-Zahlung je Käufer in Bearbeitung. Der für eine Kaufhandlung maßgebliche Artikelpreis ist der bei Betätigung angezeigte Tick-Preis; ein späteres weiteres Absinken des Drops ändert diesen gebundenen Preis nicht.

(14) Dutch-Drop, Ende und Restbestand: Ein Drop endet bei Restbestand null, nach Ablauf der Bodenpreis-Haltezeit mit Restbestand, bei Erreichen der Höchstdauer, bei Stopp durch den Verkäufer oder bei Ende der Live-Show. Nicht durch bestätigte Zahlung verbrauchter Restbestand bleibt auf derselben Drop-Pipeline. Er wird nicht in Quality-Lots umgewandelt. Ein späterer Start derselben Pipeline eröffnet einen neuen Drop mit den dann geltenden Einstellungen und dem verbliebenen Restbestand. Nur bei Restbestand null wechselt die Startquelle nach den Plattformregeln, in der Regel Default Quality.

(15) Dutch-Drop, Produktformat: Bestätigte Dutch-Drop-Käufe werden, soweit nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet, als Klassischer Kauf behandelt. § 8 Abs. 6 bis 9 und § 13 Abs. 5a gelten entsprechend. Der Verkäufer schuldet die in Label, Beschreibung und Abbildung der Pipeline bezeichnete, gleichartige Einheit.

§ 9 Bestellung, Checkout und Preisbestandteile

(1) Der vom Käufer zu zahlende Gesamtpreis setzt sich aus dem Artikelpreis, den variablen Versandkosten (Shipping) sowie etwaigen gesetzlich erforderlichen oder sonst ausdrücklich ausgewiesenen weiteren Preisbestandteilen zusammen.

(2) Der Gesamtpreis wird dem Käufer vor Abschluss der Bestellung angezeigt.

(3) Soweit nicht ausdrücklich anders ausgewiesen, erhebt Slabhit gegenüber Käufern keine gesonderte Plattformgebühr oder Zahlungsabwicklungsgebühr.

(4) Verkäuferbezogene Gebühren richten sich ausschließlich nach den Verkäuferbedingungen und der jeweils gültigen Gebührenübersicht.

§ 10 Zahlungsabwicklung

(1) Die Zahlungsabwicklung für Bestellungen über Slabhit erfolgt ausschließlich über eingebundene externe Zahlungsdienstleister, insbesondere Stripe sowie gegebenenfalls weitere von Slabhit freigeschaltete Anbieter.

(2) Für die Durchführung von Zahlungsvorgängen, die Zuordnung von Zahlungseingängen, die Verbuchung transaktionsbezogener Beträge, Auszahlungen an Verkäufer, Refunds, Disputes, Chargebacks, Inquiries und sonstige geldbezogene Vorgänge sind das jeweils implementierte Zahlungsmodell, die vertragliche Einbindung des Zahlungsdienstleisters und die hierfür geltenden Bedingungen maßgeblich.

(3) Soweit Slabhit in diesem Zusammenhang Status setzt, Freigaben erteilt, Nachweise anfordert, Vorgänge technisch anstößt, Sperren setzt oder sonstige prozessuale Maßnahmen trifft, geschieht dies ausschließlich im Rahmen der Plattformfunktion und innerhalb des vom Zahlungsdienstleister vorgesehenen Modells.

(4) Eine Bestellung gilt erst dann als bezahlt, wenn der jeweils eingebundene Zahlungsdienstleister den Zahlungsvorgang entsprechend bestätigt oder die Plattform den Zahlungsvorgang auf dieser Grundlage als erfolgreich kennzeichnet.

(5) Schlägt eine Zahlung fehl, wird sie abgelehnt, rückgängig gemacht, Gegenstand eines Disputes, eines Chargebacks oder, soweit vorgesehen, einer Inquiry, kann Slabhit die betroffene Bestellung pausieren, ihre weitere Abwicklung einschränken oder sie nach Maßgabe der Plattformregeln stornieren.

§ 11 Versandkosten (Shipping), Versandberechnung und Versandrolle

(1) Die Versandkosten werden nicht frei manuell pro Bestellung durch den Verkäufer festgelegt, sondern systemseitig berechnet.

(2) Die Berechnung der Versandkosten erfolgt insbesondere anhand:

  • des vom Verkäufer dem Lot zugeordneten Versandprofils,
  • gegebenenfalls hinterlegter Standardwerte,
  • der Zielzone auf Basis der Käuferadresse,
  • aktiver Versandstufen (Tiers),
  • Gewicht und Abmessungen,
  • sowie gegebenenfalls einer kumulativen Berechnung über mehrere vom selben Käufer in derselben Live-Show gewonnene Lots.

(3) Der Verkäufer steuert die physische Einordnung des Artikels über Versandprofile. Die konkrete Höhe des im Checkout ausgewiesenen Versandbetrags wird durch das System berechnet.

(4) Ein etwaiger „Buyer Shipping Cap“ dient nur als produkt- oder anzeigebezogene Obergrenze im jeweiligen Live-Kontext; die konkrete Versandberechnung erfolgt weiterhin systemseitig.

(5) Die im Checkout ausgewiesenen Versandkosten sind bestellbezogene Preisbestandteile des an den Verkäufer geschuldeten Gesamtpreises, die auf Grundlage der auf der Plattform hinterlegten Versandlogik berechnet werden. Ihre Einbeziehung in den Bestell- und Zahlungsablauf dient der technischen und wirtschaftlichen Abbildung der Bestellung innerhalb des implementierten Plattform- und Zahlungsmodells. Hierdurch übernimmt Slabhit weder eine eigene Versandrolle noch wird Slabhit allein aufgrund dieser Abbildung selbst Vertragspartner der Beförderungsleistung.

(6) Der Verkäufer bleibt Absender der Sendung. Die Einbeziehung der Versandkosten in den Zahlungsfluss oder die technische Erstellung und Vermittlung von Versandlabels durch Slabhit begründet keine eigene Versandrolle von Slabhit.

(6a) Ein Käufer-Versandlimit mindert nur den vom Käufer sichtbaren Versandbetrag, nicht das vom Verkäufer zu tragende oder über den Zahlungsdienstleister zurückgeholte Porto. Restporto nach einem günstigeren Label ist kein Käuferguthaben. Slabhit ist nicht der Beförderer des Käufers.

(7) Werden vom selben Käufer in derselben Live-Show mehrere Lots gewonnen, werden die Versandkosten kumulativ für die voraussichtliche Gesamtsendung an den Käufer berechnet und im Zeitpunkt des jeweiligen Gewinns festgelegt. Der ausgewiesene Versandbetrag ist der sendungsbezogene Versandanteil des an den Verkäufer geschuldeten Gesamtpreises für die zusammengeführte Show-Sendung; er ist keine artikelgenaue Erstattung der tatsächlichen Portokosten je einzelnem Lot.

(8) Widerruft, storniert oder entfällt ein Käufer einzelne Lots, während weitere Lots derselben Sendung weiterhin zu versenden sind, wird der für die Sendung festgelegte Versandbetrag nicht neu berechnet und ein rechnerisch auf die entfallenen Lots entfallender Versandanteil nicht gesondert erstattet, weil die Zusammenführungs- und Versandleistung für die verbleibende Sendung weiterhin erbracht wird. Entfallen sämtliche Lots der Sendung, sodass nichts mehr zu versenden ist, richtet sich die Behandlung des Versandbetrags nach § 13 und nach zwingendem Recht. Zwingende gesetzliche Rechte des Käufers, insbesondere im Fall eines wirksamen Widerrufs, bleiben unberührt (§ 13).

§ 12 Versandlabel, Deutsche Post und DHL, alternative Versandwege, lokale Abholung

(1) Slabhit kann technische Funktionen zur Berechnung, Anzeige, Erstellung oder Vermittlung von Versandlabels, insbesondere über Deutsche Post und DHL oder einen eingebundenen Versandaggregator, bereitstellen. Dies kann auch über verkäuferbezogene, technisch von Slabhit verwaltete Aggregator- oder Managed-Accounts erfolgen, ohne dass der Verkäufer hierfür zwingend ein eigenes Nutzerkonto beim Aggregator anlegen muss.

(2) Der Verkäufer darf Sendungen auch auf anderem Weg versenden, sofern der Versand den Plattformregeln entspricht und ein nachvollziehbarer Versandnachweis, insbesondere Tracking, vorliegt, soweit ein solcher Nachweis nach den Plattformregeln erforderlich ist.

(3) Slabhit kann lokale Abholung als Option bereitstellen. Für diesen Fall gelten die jeweils in der Plattform angezeigten besonderen Abläufe und Nachweismechanismen.

(4) Unabhängig vom gewählten Versandweg bleibt der Verkäufer für korrekte Versanddaten, Verpackung, Versandfähigkeit, rechtzeitige Aufgabe und ordnungsgemäße Lieferung verantwortlich. Die technische Erstellung oder Vermittlung eines Versandlabels macht Slabhit nicht selbst zum Verkäufer, Beförderer, Partei des Beförderungsvertrags oder Anbieter einer eigenständigen Versandgarantie.

§ 13 Reklamationen, Stornierungen, Widerruf und Eskalationen

(1) Slabhit bietet keine Buyer Protection als eigenes Garantie-, Versicherungs- oder Einstandspflichtversprechen.

(2) Käufer können über die Plattform Reklamationen, Stornierungsanträge oder Eskalationen einreichen, soweit die Plattform solche Funktionen vorsieht.

(3) Stornierungen aus bloßer Kaufreue werden von Slabhit nicht als regulärer Anspruch anerkannt. Käufer können lediglich einen Stornierungsantrag stellen. Die Genehmigung liegt, soweit gesetzlich nichts anderes zwingend gilt, im Ermessen des Verkäufers oder, im Rahmen der Plattformregeln, von Slabhit.

(4) Vorabgebote, Auktionsgewinne, bestätigte Sofortkäufe, bestätigte Dutch-Drop-Käufe und sonstige verbindliche Gebote oder Kaufhandlungen können nicht aufgrund bloßer Kaufreue storniert werden.

(5) Soweit bei Käufen von gewerblichen Verkäufern durch Verbraucher gesetzliche Widerrufsrechte gemäß §§ 312g, 355 BGB bestehen, bleiben diese unberührt. Vertragliche Regelungen können gesetzliche Widerrufsrechte nicht über das zulässige Maß hinaus ausschließen. Ein verbindliches Gebot oder eine sonstige verbindliche Kaufhandlung kann nicht als solches widerrufen werden; der Widerruf betrifft den geschlossenen Kaufvertrag, nicht das Gebot.

(5a) Klassischer Kauf: Bei Bestellungen mit Produktformat Klassischer Kauf gelten die gesetzlichen Widerrufsrechte im Fernabsatz. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab Erhalt der Ware, sobald ein tatsächlicher Erhalt feststeht (insbesondere Zustellung durch den Beförderer oder vom Käufer bestätigter Erhalt). Ein Zeitpunkt des Erhalts wird nicht fingiert; maßgeblich ist der nachgewiesene tatsächliche Erhalt. Bis ein tatsächlicher Erhalt feststeht, bleibt der Widerruf über die Plattform grundsätzlich möglich; nach 30 Tagen seit der bezahlten Bestellung ohne festgestellten Erhalt kann die Plattform den Ein-Tipp-Widerruf in eine manuelle Prüfung überführen.

(5b) Surprise, Widerruf bleibt bestehen: Bei Bestellungen mit Produktformat Surprise (einschließlich Live-Reveal und in der Show geöffneter Ware) bleibt das gesetzliche Widerrufsrecht des Verbrauchers gegenüber dem gewerblichen Verkäufer bestehen. Surprise, Live-Reveal oder Öffnen entfernen das Widerrufsrecht nicht. Der Käufer erwirbt eine Einheit aus dem offengelegten Set oder Pool, nicht einen vor Zuschlag individuell bestimmten Artikel.

(5c) Kein zusätzlicher Anspruch aus schlechtem Pull: Unzufriedenheit mit der zugeordneten Einheit, dem Marktwert, der Seltenheit oder dem konkreten Inhalt begründet keinen Mangel und keinen von § 13 Abs. 5 unabhängigen Rückabwicklungsanspruch, soweit der Pool zutreffend offengelegt und ordnungsgemäß geliefert wurde. Dies schränkt das gesetzliche Widerrufsrecht nach Abs. 5b nicht ein.

(5d) Wertersatz bei Öffnen oder Live-Reveal: Hat der Käufer die Ware geöffnet, ein Live-Reveal in der Show durchgeführt oder verbindlich akzeptiert oder ist die Einheit sonst dokumentiert aufgedeckt oder in ihrem Wiederverkaufswert wesentlich verändert, bleibt der Widerruf zulässig. Der gewerbliche Verkäufer kann in diesem Fall Wertersatz nach § 357a BGB für den durch die Öffnung verursachten Wertverlust verlangen, wenn der Käufer hierüber vor Vertragsschluss, insbesondere in der auf der Plattform vorgesehenen Widerrufsbelehrung, informiert wurde. Ohne diese vorherige Belehrung oder ohne dokumentierte Öffnung oder Reveal schuldet der Verkäufer die volle gesetzlich geschuldete Rückzahlung. Live-Video und vom Verkäufer im Rahmen der Plattform erstellte Nachweisbilder können als Nachweis der Öffnung und des Wertverlusts dienen.

(5e) Gewährleistung und Mängelrechte unberührt: Die vorstehenden Regelungen berühren gesetzliche Gewährleistungs- und Mängelrechte (§§ 437 ff. BGB) nicht. Ansprüche wegen Mangel, Falschlieferung, fehlender Lieferung, erheblich abweichender Beschaffenheit gegenüber dem offengelegten Set- oder Pool-Hinweis, Beschädigung, Fälschung oder vergleichbarer Pflichtverletzungen bleiben unberührt.

(5f) Surprise, Reklamationsrahmen: Im Plattformprozess sind Surprise-Bestellungen außerhalb des gesetzlichen Widerrufs grundsätzlich nur bei fehlender, falscher, beschädigter oder nicht wie beschrieben gelieferter Ware sowie bei sonstigen nachweisbaren Pflichtverletzungen des Verkäufers Gegenstand einer Reklamation. Operative Einzelheiten regeln die Surprise-Produktregeln.

(5g) Rücksendekosten bei zulässigem Widerruf: Soweit ein Widerrufsrecht besteht, tragen Käufer die unmittelbaren Kosten der Rücksendung, soweit gesetzlich zulässig und sofern der gewerbliche Verkäufer hierüber ordnungsgemäß informiert hat.

(5h) Versandkostenanteil bei Teilwiderruf kumulierter Sendungen: Werden bei einer kumulierten Show-Sendung (§ 11 Abs. 7) einzelne Lots widerrufen oder storniert, während weitere Lots derselben Sendung weiterhin versandt werden, wird der sendungsbezogene Versandbetrag nicht neu berechnet und der auf die entfallenen Lots rechnerisch anteilige Versandbetrag nicht gesondert erstattet (§ 11 Abs. 8); erstattet werden in diesem Fall die jeweiligen Artikelbeträge (zuzüglich anteiliger Steuern) nach Maßgabe des Widerrufs- oder Stornierungsergebnisses. Wird hingegen die gesamte Sendung widerrufen oder storniert, sodass nichts mehr zu versenden ist, wird der Versandbetrag nach Maßgabe des zwingenden Rechts behandelt. Zwingende gesetzliche Ansprüche des Käufers auf Erstattung von Versand- und Lieferkosten bei wirksamem Widerruf bleiben unberührt.

(5i) Private Verkäufer: Gegenüber privaten Verkäufern besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht. Käufer können eine Stornierung zur Prüfung anfragen.

(5j) Abwicklung auf der Plattform: Ein über die Plattform erklärter Widerruf gegenüber einem gewerblichen Verkäufer wird, soweit die Plattform dies vorsieht, angenommen und die Bestellung als widerrufen gekennzeichnet. Die Auszahlung an den Käufer erfolgt nicht automatisch mit der Erklärung, sondern durch die vom Verkäufer über die Plattform ausgelöste Rückzahlung innerhalb des Zahlungsdienstleister-Modells, einschließlich einer etwaigen Wertminderung nach Abs. 5d.

(6) Slabhit ist berechtigt, im Rahmen von Reklamationen, Eskalationen, Refund-Anfragen, Disputes oder Inquiries Informationen, Fotos, Trackingdaten, Zustandsnachweise, Reveal-Nachweise und sonstige Unterlagen von Käufern und Verkäufern anzufordern, Fristen zu setzen, Statusänderungen vorzunehmen und nach Maßgabe der Plattformregeln prozessuale Maßnahmen innerhalb des implementierten Zahlungs- und Abwicklungsmodells zu veranlassen.

(7) Soweit im Rahmen einer Reklamation, eines Widerrufs, eines Refunds, einer sonstigen Rückabwicklung, eines Disputes, eines Chargebacks, einer Inquiry oder eines sonstigen Streitfalls transaktionsbezogene geldbezogene Maßnahmen erforderlich werden, erfolgen diese, soweit vorgesehen, ausschließlich innerhalb des jeweils implementierten Zahlungsdienstleister-Modells. Die Bereitstellung eines Reklamations- oder Eskalationsprozesses begründet keine Verpflichtung von Slabhit, selbst Partei der Rückabwicklung oder selbständige Zahlungsstelle zu werden.

§ 14 Missbrauch von Stornierungen, Refund-, Dispute- und Reklamationsprozessen

(1) Slabhit ist berechtigt, das Verhalten von Käufern und Verkäufern im Zusammenhang mit Stornierungen, Refund-Anträgen, Disputes, Chargebacks, Inquiries, Reklamationen und Eskalationen zu bewerten.

(2) Bei auffällig hoher oder missbräuchlicher Quote von Stornierungs-, Reklamations-, Refund- oder sonstigen transaktionsbezogenen Anfechtungsanträgen kann Slabhit angemessene Maßnahmen ergreifen. Diese können insbesondere umfassen:

  • Einschränkung einzelner Funktionen,
  • Ablehnung oder Priorisierung künftiger Anträge,
  • Ausschluss von bestimmten Kulanz- oder Plattformprozessen,
  • Sperrung oder Einschränkung des Kontos.

(3) Dies gilt unbeschadet zwingender gesetzlicher Rechte.

§ 15 Fristen und Mitwirkung in Reklamations- und Eskalationsverfahren

(1) Käufer müssen Reklamationen innerhalb der von Slabhit vorgegebenen Fristen einreichen.

(2) Verkäufer sind verpflichtet, auf Reklamationen, Eskalationen, Refund-Anfragen, Disputes, Chargebacks oder Inquiries innerhalb der von Slabhit vorgegebenen Fristen zu reagieren und angeforderte Nachweise vollständig vorzulegen.

(3) Unterlässt ein Verkäufer die fristgerechte oder ausreichende Mitwirkung, ist Slabhit berechtigt, nach billigem Ermessen auf Grundlage des verfügbaren Sachstands zu entscheiden und Maßnahmen auch zu Lasten des Verkäufers zu treffen.

§ 16 Nutzerpflichten und verbotene Inhalte

(1) Nutzer haben die Plattform rechtmäßig und im Einklang mit diesen AGB zu nutzen.

(2) Unzulässig sind insbesondere:

  • rechtswidrige, gefährliche, gefälschte oder gestohlene Waren,
  • irreführende Angaben,
  • missbräuchliche Chargebacks, Disputes, Inquiries oder sonstige unberechtigte Anfechtungen von Zahlungen,
  • Umgehung von Plattformregeln,
  • technische Angriffe oder Manipulationen.

(3) Slabhit ist berechtigt, betroffene Inhalte, Lots oder Konten zu sperren, zu entfernen oder einzuschränken. Ergänzend gelten die Community-Richtlinien für Chat, Live-Shows, Profile und Listings.

§ 17 Prüfungs- und Interventionsrechte

(1) Slabhit ist berechtigt, Nutzerkonten, Listings, Orders, Versandverhalten, Transaktionsmuster, Reklamationsquoten sowie Refund-, Dispute-, Chargeback- und Inquiry-Risiken und sonstige Risikosignale zu prüfen.

(2) Slabhit kann Nachweise, Erklärungen und ergänzende Informationen verlangen.

(3) Bei Verstößen, Missbrauch, Betrugsverdacht, Sicherheits- oder Compliance-Anlässen ist Slabhit berechtigt, angemessene Maßnahmen zu ergreifen.

§ 18 Maßnahmen bei Verstößen, Einbehaltung, Verrechnung und Recovery

(1) Bei Verstößen gegen diese AGB, Missbrauch, Betrugsverdacht, Sicherheits- oder Compliance-Anlässen sowie bei Reklamationen, Refunds, Disputes, Chargebacks, Inquiries oder sonstigen transaktionsbezogenen Risiken ist Slabhit berechtigt, angemessene Maßnahmen zu treffen.

(2) Solche Maßnahmen können insbesondere sein:

  • Verwarnungen,
  • Delisting oder Depriorisierung,
  • Einschränkung oder Sperrung einzelner Funktionen,
  • Pausierung oder Stornierung von Bestellungen,
  • Anforderung von Nachweisen,
  • vorläufige Sperrung oder bedingte Freigabe transaktionsbezogener Prozesse,
  • Veranlassung von Maßnahmen innerhalb des implementierten Zahlungsdienstleister-Modells,
  • Geltendmachung, Verrechnung oder Beitreibung offener Forderungen, soweit rechtlich zulässig.

(3) Soweit im Rahmen des implementierten Zahlungsmodells Beträge aufgrund von Reklamationen, Refunds, Disputes, Chargebacks, Inquiries, Nichtversand, Falschbeschreibung, Missbrauch, Rechtsverletzungen oder sonstigen dem Nutzer zurechenbaren Umständen vorläufig nicht freigegeben, zurückgestellt, belastet, verrechnet oder wieder eingezogen werden können, kann Slabhit dies nach Maßgabe der Plattformregeln und des Zahlungsdienstleister-Setups veranlassen oder berücksichtigen.

(4) Soweit Slabhit eigene offene Forderungen gegen einen Nutzer hat, ist Slabhit berechtigt, diese nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften und, soweit technisch vorgesehen, auch im Rahmen des implementierten Zahlungsmodells geltend zu machen oder zu verrechnen.

§ 19 Haftung von Slabhit

(1) Slabhit haftet nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit in diesen AGB nichts anderes bestimmt ist.

(2) Soweit gesetzlich zulässig, haftet Slabhit nicht für die Erfüllung von Kaufverträgen zwischen Käufern und Verkäufern, insbesondere nicht für Warenbeschaffenheit, Versanddurchführung, Lieferverzug, Mängel, Widerrufsabwicklung oder steuerliche Behandlung durch Nutzer.

(3) Soweit gesetzlich zulässig, haftet Slabhit nicht für Maßnahmen, Fehler oder Verzögerungen externer Zahlungs- oder Versanddienstleister außerhalb des Einflussbereichs von Slabhit.

§ 20 Freistellung

Der Nutzer stellt Slabhit von Ansprüchen Dritter frei, die aus seinen Inhalten, Verstößen, Listings oder Transaktionen resultieren, soweit er diese zu vertreten hat und soweit eine solche Freistellung rechtlich zulässig ist.

§ 21 Änderungen dieser AGB

(1) Slabhit ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, wenn hierfür ein sachlicher Grund besteht, insbesondere technische, rechtliche, regulatorische, sicherheitsbezogene oder betriebliche Gründe.

(2) Änderungen werden den Nutzern mit angemessener Vorankündigung mitgeteilt.

§ 22 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht, das in den zwingenden gesetzlichen Grenzen wirksam vereinbart werden kann.

(2) Soweit zulässig, ist Gerichtsstand der Sitz der The Agentics GmbH in Bad Saarow.

(3) Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Stand: 9. September 2026.